Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für
Traditionelle Chinesische Medizin e.V.

Der Wissenschaftspreis der
Deutschen Wissenschaftlichen Gesellschaft für Traditionelle Chinesische Medizin e.V.

Die Ausschreibung


Die Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Traditionelle Chinesische Medizin e.V. (DWGTCM e.V.) verleiht 2008 erstmalig den Wissenschaftsförderpreis der DWGTCM e.V.. Ausgezeichnet werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Forschungen im Bereich der Chinesischen Medizin.

Zielsetzung und Personenkreis


Der Förderpreis richtet sich an Mediziner, Sinologen und Geisteswissenschaftler, die heraus­ragende Forschungen aus dem Bereich der Chinesischen Medizin vorweisen können und die mit dem Förderpreis laufende oder weitere Forschungen finanzieren wollen.

Ziel der Forschungsförderung der DWGTCM e.V. ist die nachhaltige Weiterentwicklung der Chinesischen Medizin. Dazu zählen nicht nur originelle klinische Studien, sondern auch die Erforschung alter Quellen und die Grundlagenforschung in medizinischer als auch medizin­philosophischer sowie methodologischer Hinsicht.

Förderbedingungen


Mit der Verleihung des Preises wird eine einmalige Anschubfinanzierung von 5.000 € ge­währt. Die Summe muss für das eingereichte Forschungsprojekt verwendet werden. Eine Notwendigkeit für die Festlegung einer Verwendung zu Sach- oder Personenkosten besteht nicht.

Ausschreibung und Vorschlagsverfahren


Die Ausschreibung erfolgt ab sofort. Die Vorschlagsfrist endet am 15. August 2008.

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im November 2008 bekannt gegeben. Inter­essenten werden gebeten, sich wegen aktueller Informationen und Ausschreibungs-Unterla­gen an die die DWGTCM zu wenden und die Homepage unter www.science.dwgtcm.com zu konsultieren.

Grundsätzlich können Kandidaten von DWGTCM-Mitgliedern oder von Ausbildungsgesell­schaften, die am DWGTCM-credit-point-System teilnehmen, vorgeschlagen werden. Selbstbe­werbungen werden ebenfalls angenommen. Von Mehrfach-Bewerbungen aus einem Forschungs-Team wird abgeraten.

Die Vorschläge müssen die folgenden Angaben enthalten:


Für den Kandidatenvorschlag muss das hierfür bei der DWGTCM e.V. erhältliche Formular (pdf-Datei) verwen­det werden.



Die Vorschläge werden durch den Vorstand der DWGTCM e.V. ggf. unter Einbeziehung exter­ner Gutachten geprüft. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe des Preises liegt bei dem DWGTCM-Vorstand. Rechtsansprüche jeder Art auf Verleihung des Preises sind aus­geschlossen. Der DWGTCM-Vorstand behält sich vor, den Preis bei fehlenden, mangelhaften oder unzureichenden Bewerbungen nicht auszuschütten.

Mittelvergabe und Vergabebedingungen


Die Bewilligung der Preisvergabe ist an die Person des Preisträgers gebunden. Sie erfolgt auf der Grundlage eines Verwendungsplanes und wird als nicht zurückzuzahlender Zuschuss ge­währt. Die Auszahlung der Mittel ist daran gebunden, dass die mit dem DWGTCM-Wissen­schaftspreis verbundenen Verpflichtungen eingehalten werden. Die Aufteilung der Anschubfinanzierung in Personal- und Sachmittel etc. kann der Preisträger frei wählen. Die Mittel zur persönlichen Verwendung dürfen 1.000 Euro nicht überschreiten. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt auf Abruf jeweils zeitnah zur geplanten Verwendung. Änderungen des Verwendungsplanes sind in Abstimmung mit der DWGTCM e.V. möglich.

Spätestens drei Jahre nach Preisverleihung erwartet die DWGTCM e.V. einen ausführlichen Bericht über die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten und die erzielten Ergeb­nisse. Die Preisträgerin oder der Preisträger verpflichtet sich, nach Abschluss der Forschung eine Veröffentlichung in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. Die DWGTCM e.V. erwartet, dass sich die oder der geförderte Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler bei allen Veröffentlichungen, welche auf der Preisvergabe beruhen, als Träger des DWGTCM-Wissen­schaftspreises ausweist.